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Am 1. Juli 2005 - also heute - tritt eine Novelle des Mediengesetzes in Kraft. Die Novelle sieht unter anderem neue Informationspflichten für Websites und Newsletter vor. Alle, die eine Website betreiben oder einen Newsletter versenden, sind davon betroffen.
Unterscheidung große / kleine Website: ---------------------------------------------------------
Die volle Offenlegungspflicht betrifft neben Newsletter jene Websites, die Meinungsbildung betreiben ("große Websites").
Dies ist der Fall, wenn sie einen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereiches oder die Präsentation des Medieninhabers (Sitebetreibers) hinausgehenden Informationsgehalt aufweisen, der geeignet ist, die öffentliche Meinung zu beinflussen.
Für alle, die diese Voraussetzung nicht erfüllen ("kleine Websites") gilt die abgeschwächte Offenlegungspflicht.
Die Unterscheidung große / kleine Website hat demzufolge nichts mit der Anzahl der Seiten oder Zugriffe darauf, sondern ausschließlich mit der Art der Inhalte zu tun.
Beispiel: Betreibt eine Gärtnerei einen Webshop oder einen einfachen Internetauftritt, um ihre Produkte vorzustellen oder zu verkaufen gilt dies als "kleine Website".
Werden aber auf der Site beispielsweise auch die Vor- und Nachteile von biologischer Landwirtschaft diskutiert, ist dies bereits als Meinungsbildung zu werten. Die Site gilt somit als "große Website" und fällt unter die volle Offenlegungspflicht.
Hier das neue Mediengesetz im Ueberblick
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